Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001
Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Dauer der Fortbildung
16 Std Theorie
Inhalte der Fortbildung
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Corona Schutzmaßnahmen
Unterrichtszeiten
Ausbildung findet in Vollzeitform statt
Zulassungsvoraussetzungen
- Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Kosten
auf Anfrage
Abschluss
- Sicherheitsbeauftragter
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001