Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld-und Werttransports, Kernkraftwerken oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkunde gem. §7 WaffG zwingend notwendig.
Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben.
Teilnehmerkreis
- Sicherheitsmitarbeiter für Geld- und Werttransport, Kernkraftanlagen, militärische Objekte
- Personenschützer
- Selbstständige im Sicherheitsgewerbe
Für Unternehmen
Wir bilden die Waffensachkundeprüfung auch in Deinem Unternehmen / Niederlassung aus.
Wir bieten Dir auch das Quartalsschießen an
Lehrgangsdauer und Ausbildungszeiten
Dauer: 10 Tage, 80 Unterrichtseinheiten (UE) / 5 Tage nach Absprache und entsprechender Teilnehmerzahl (mindestens 10) möglich.
Vollzeit: Mo – Fr 8:30 – 16:00 Uhr (8 UE/Tag)
Teilzeit: nach Absprache mit den Teilnehmern
Ausbildungsinhalte
- Waffenrecht
- Waffentechnik
- Ballistik
- rechtliche Grundlagen und Grenzen
- Notwehr / Nothilfe
- praktische Schießübungen
Voraussetzung
- Führungszeugnis ohne Eintragung
- mind. 18 Jahre alt
Kosten
Der Lehrgang kann aus Kostengründen erst ab 10 Personen starten.
Preis auf Anfrage
Preis für Firmen: Gern unterbreiten wir Dir ein Angebot
- Kurs inkl. Lernmaterialien
- Prüfungsgebühr
Abschluss
gewerbliche Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG für Kurzwaffen