Recht kennen = Recht anwenden können?
Private Sicherheitskräfte müssen die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen der Gewerbeordnung in Verbindung mit denen der Bewachungsverordnung nachweisen. Das heißt, neben der persönlich notwendigen Zuverlässigkeit muss ein sogenannter „Schulungsnachweis“ erbracht werden. Dieser ist entweder eine 40-stündige Unterrichtung durch die zuständige IHK oder eine IHK geprüfte Sachkunde. Während man mit der Sachkunde grundsätzlich jegliche Bewachungstätigkeit (gewerblicher Schutz fremder Personen […]