Samstag, 27.07.2024

Recht kennen = Recht anwenden können?

Private Sicherheitskräfte müssen die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen der Gewerbeordnung in Verbindung mit denen der Bewachungsverordnung nachweisen.

Das heißt, neben der persönlich notwendigen Zuverlässigkeit muss ein sogenannter „Schulungsnachweis“ erbracht werden. Dieser ist entweder eine 40-stündige Unterrichtung durch die zuständige IHK oder eine IHK geprüfte Sachkunde. Während man mit der Sachkunde grundsätzlich jegliche Bewachungstätigkeit (gewerblicher Schutz fremder Personen und fremden Eigentums) wahrnehmen darf, ist dies in einigen Bereichen den „nur“ unterrichteten Kräften verwehrt.

Zu den Inhalten beider Schulungsnachweise zählen überwiegend rechtliche Inhalte, die immerhin in 7 von 9 Teilbereichen der Ausbildung eine übergeordnete Rolle einnehmen.

Doch hilft es einer Sicherheitskraft, wenn diese weiß, was die Voraussetzungen der Notwehr sind, oder dass diese plötzlich als „Garant“ im strafrechtlichen Sinne zählt? Die Antwort so banal wie naheliegend: JA, es hilft etwas!

Denn grundsätzlich sollten die Sicherheitskräfte über die Kenntnis der Grenzen und der Voraussetzungen rechtmäßigen Handelns verfügen und einige Sachverhalte des Arbeitsalltages tatbestandlich in das Recht einordnen können.

Probleme der Praxis

Obwohl sehr viel gewonnen ist, wenn Sicherheitskräfte die Inhalte der gesetzlich geforderten Mindestinhalte der genannten Schulungen kennen, zeigt sich in der Praxis, dass diese Inhalte dem am Markt geforderten Umfang nach- in der alltäglichen Arbeitsroutine, oftmals nicht ausreichen oder schlichtweg die Inhalte, sofern diese ausreichen würden, häufig nicht richtig in die Praxis übertragen werden.

An beiden Stellschrauben können etwaige vorhandene Defizite behoben werden.

Einerseits sollten Lehrinhalte vom Gesetzgeber eher erweitert als beschränkt werden um den zukünftigen privaten Sicherheitskräften für die zunehmenden Anforderungen der Praxis das zumindest theoretisch geeignete Wissen als Werkzeug zur Anwendung vorzugeben.

Andererseits sollte die überwiegend theoretische Ausbildung verstärkt in die Praxis übertragen werden, oder zumindest verstärkten Praxisbezug aufweisen um durch das Erlernen von Routineabläufen Handlungssicherheit- auch in extremen oder seltenen Sachverhalten, gewährleisten zu können.

Die meisten Sicherheitskräfte, die in der Dienstausübung nicht zu 100% handlungssicher auftreten, werden nicht seriös und unprofessionell wahrgenommen oder machen sich schlimmstenfalls haft- oder strafbar.

Behebung des Problems

Diesen Problemen kann man letztlich nur durch kontinuierliches Training, körperlich wie geistig entgegnen, um diese möglichst gering zu halten oder bestenfalls komplett abzuhelfen.

Dabei hilft es nicht nur theoretisches Wissen im Rahmen einer Einweisung von wenigen Tagen im Objekt nach dem Motto „learning on the job“- also tue und Du lernst es schon, in die Praxis umzusetzen, sondern es sollten schon während der Vermittlung von Fachwissen die praktischen Handlungsabläufe soweit dies möglich ist und vom Rahmenlehrplan gedeckt ist, beigebracht werden.

Kannst Du als Sicherheitskraft in der Praxis bei der Ausübung einer Tätigkeit als Ladendetektiv stets korrekt das vorgefundene strafrechtliche Delikt anhand der wahrgenommenen und beweisbaren tatbestandlichen Voraussetzungen benennen? Kannst Du daraufhin in jeder Hinsicht, insbesondere rechtlich die richtigen Maßnahmen treffen und schließlich auch einen praxistauglichen Strafantrag oder eine eventuell notwendige Strafanzeige verfassen?

Gut ausgebildete Sicherheitskräfte sollten diese und zahlreiche weitere Fragen ohne nachzudenken stets mit „JA“ beantworten und dabei zusätzlich feststellen, dass jede dieser Fragen als geschlossene Frage einzuordnen ist. Hättest Du auch das gewusst?

Willst Du Dich oder Dein Personal auf einen Stand bringen, der Dich mit gutem Gewissen stets mit „JA“ antworten lässt?

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