Samstag, 27.07.2024

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§34a GewO - unter diesen Umständen bezahlt das Jobcenter die Sachkundeprüfung

Der Weg aus der Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen schwer. Der teuflische Kreislauf aus Arbeitslosengeld I und die Suche nach Arbeit endet nicht selten im berüchtigten Arbeitslosengeld II, welches umgangssprachlich als Hartz-IV bekannt ist. Spätestens hier fällt auf, dass die Fördermaßnahmen eng geschnürt sind und nicht alles möglich ist, was sich man sich als Bezieher vorstellt. Doch glücklicherweise sucht das Sicherheitsgewerbe händeringend nach Personal, was auch den hiesigen Jobcentern nicht verborgen geblieben ist, sodass die so wichtige Sachkundeprüfung nach §34a der GewO immer häufiger vom Amt bezahlt wird. Allerdings bedarf es hier einigen Voraussetzungen und diese sollten Arbeitslosengeld II Bezieher kennen!

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe boomt wie nie zuvor

Ob in vollen Stadien, in und vor Banken, vor Discotheken, in Bahnen und anderswo – Sicherheitspersonal ist überall dort im Einsatz, wo es benötigt wird. Nicht zuletzt auch aufgrund der Corona Pandemie hat sich der Bedarf an Wachpersonal und Sicherheitskräfte drastisch erhöht, aber es herrscht ein regelrechter Mangel im Bezug auf die Nachfrage. Aufgrund dessen werden vermehrt auch Arbeitslose in der Wach- und Sicherheitsbranche gesucht, die das Glück genießen, den §34a Sachkundenachweis sogar vom Jobcenter unter gewissen Umständen bezahlt zu bekommen. Oftmals ist keine Vorausbildung notwendig, sodass hier jeder die Chance ergreifen kann und sollte, um einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu wagen. Denn auch die Verdienste, je nach Einsatzort in der Branche lohnen sich garantiert und sind zum Teil an gut dotierte Tarife gebunden.

So stehen die Chancen auf Kostenübernahme gut

Als generelle Zugangsvoraussetzung zum §34a Sachkundenachweis nach der GewO ist natürlich anzumerken, dass keine relevanten Vorstrafen eines Bewerbers vorhanden sein dürfen. Ist dem Jobcenter also bekannt, dass es dort schon das erste Hindernis gibt, wird dieses die Kosten für die Weiterbildung und Sachkundeprüfung nicht übernehmen! Unter folgenden Voraussetzungen ist das Jobcenter jedoch bereit, die Sachkundeprüfung nach § 34a zu bezahlen, sodass folgendes zu beachten ist:

– Potenzieller Arbeitgeber garantiert eine Vollzeitbeschäftigung
– Langzeitarbeitslosenförderung (nur begrenzte Mittel zur Verfügung, am besten Anfang des Jahres Antrag stellen!)
– Mittels Bildungsgutschein
– Der Antrag muss im Vorfeld gestellt werden, da im Nachhinein keine Erstattung der Kosten möglich ist

Insbesondere der erste Punkt – der festen Zusage eines Arbeitsverhältnisses nach der entsprechenden Sachkundeprüfung nach §34a der GewO – ist ein Grund für das Jobcenter, diesen und teilweise auch z. B. eine Weiterbildung zur Waffensachkunde zu bezahlen. Auch Langzeitarbeitslose werden hier mit einem Bildungsgutschein gefördert.

Wann das Jobcenter den Antrag auf Übernahme des §34a Sachkundenachweis ablehnen könnte

Jobcenter deutschlandweit arbeiten ganz unterschiedlich, sodass auch bei guten Voraussetzungen auf eine neue Anstellung mit dem Sachkundenachweis nach §34a GewO eine Ablehnung erfolgen kann. Insbesondere dann, wenn der Kunde des Jobcenters sich aufgrund mangelnder Bemühungen bei der Jobsuche in der Vergangenheit negativ zu erkennen gab. Auch stehen relevante
Vorstrafen oft im Wege. Während dessen können Anträge auf Übernahme der jeweiligen Kosten auch dann abgelehnt werden, wenn schon zu viele Förderungen ohne Erfolg stattgefunden haben. Beispielsweise bei der Führerscheinübernahme und der anhaltenden Arbeitslosigkeit, gleichwohl ein Schreiben vom baldigen Arbeitgeber vorgelegt werden musste.

Laut Gesetz haben Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein, wenn eine Einstellungsabsichtserklärung („Einstellungszusage“) eines potenziellen Arbeitgebers vorliegt.

§34a GewO Sachkundenachweis – der Antrag beim Jobcenter sind die neuen Job-Perspektiven wert

So viele unterschiedliche Einsatzgebiete in der Sicherheits- und Wachdienstbranche sind derzeit unbesetzt und warten nur darauf, neue Bewerber/-innen in Empfang nehmen zu dürfen. Das wissen auch die Jobcenter, sodass einige derzeit sehr kulant sind und gerade durch die anhaltende Coronakrise. Einen Antrag zu stellen ist aufgrund dessen umso empfehlenswerter, da die Übernahme als sehr wahrscheinlich gilt. Doch auch abseits der Krisen dieser Welt ist die Sicherheitsbranche ein boomendes Geschäft, bei dem das Jobcenter nach einem Antrag gerne zustimmt. Insbesondere ist mindestens ein entsprechender Sachkundenachweis nach §34a GewO für bestimmte Einsatzgebiete gesetzlich vorgeschrieben.

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