Samstag, 27.07.2024

Die Unterlassungsdelikte im Strafrecht

Angehende, aber auch erfahrene Sicherheitskräfte lieben das Strafrecht, da es einen enormen Reiz auf sie ausübt. Dabei gibt es einfache Regeln, Begriffe und Tatbestände, aber auch solche, die in aller Regel eher schwieriger verstanden werden. Heute erklären wir Dir den Unterschied zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten.

Was ist überhaupt grundsätzlich ein Unterlassungsdelikt?

Im Strafrecht wird man normalerweise nur dann bestraft, wenn man eine unter Strafe gestellte Handlung „begeht“, also eine strafbare Tat nach einem im Strafgesetz niedergeschriebenen Tatbestand ausführt. In einigen wenigen Fällen wird man allerdings auch bestraft, wenn man eine „gesetzlich gebotene Handlung“ nicht durchführt, quasi eine Tat unterlässt, die der Gesetzgeber von jedem Bürger erwartet.

Als Beispiel nennen wir hier mal den Klassiker, die unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB, die wir zumindest alle aus dem normalen Sprachgebrauch mal gehört haben, gerne auch im Zusammenhang mit dem Begriff der „Zivilcourage“.

Hier steht vereinfacht gesprochen eindeutig im Gesetz, „wer nicht Hilfe leistet, wird bestraft“. Strafbar ist also nicht eine Tat, die man durchführt, sondern gerade das Unterlassen einer Tat.

Wenn das so im Strafgesetzbuch zu finden ist (besonderer Teil des StGB ab § 80), spricht man von einem „echten Unterlassungsdelikt“. Jeder, der hier etwas unterlässt, wird bestraft, unabhängig von etwaigen Ausnahmen oder von speziellen Kenntnissen, Ausbildungen, Erfahrungen oder Berufsbildern. Damit nehmen wir mit: die echten Unterlassungsdelikte stehen erkennbar für jeden, der das StGB liest, als Delikte schriftlich niedergelegt im Gesetz.

Was ist ein „unechtes Unterlassungsdelikt“?

Schwieriger wird es mit den sogenannten „unechten Unterlassungsdelikten“. Diese stehen nämlich gerade nicht im Gesetz und sind auch so nicht für jeden möglich, sondern nur für spezielle Menschen. Um überhaupt erkennen zu können was ein solches „unechtes Unterlassungsdelikt“ sein kann, gibt es nur eine Regelung im StGB, die man kennen muss. Darum lies diese bitte einmal, den § 13 StGB „Begehen durch Unterlassen“.

Nach dieser Regelung ist grundsätzlich alles was als Begehungsdelikt verwirklicht wird, also durch eine aktive Handlung erfolgt (Beispiel: Körperverletzung § 223 StGB), nicht nur für den eigentlichen Täter strafbar, sondern auch und nur für solche Personen, die „rechtlich zur Vermeidung des Deliktes einzustehen haben“.

Ein Personenschützer verpflichtet sich vertraglich alles Gebotene umzusetzen, um seine Schutzperson vor Angriffen zu verteidigen. Unterlässt es der Personenschützer absichtlich seine Arbeit ordnungsgemäß umzusetzen, nämlich bei einem Angriff auf die Schutzperson, den Angreifer- sofern ihm dies möglich war, abzuwehren, so hat der Personenschützer tatsächlich eine Straftat begangen.

Durch den Vertrag zwischen Schutzperson und Personenschützer wurde letzterer zu einem sogenannten Garanten im Sinne des StGB und daher hatte er rechtlich dafür einzustehen, dass der Schutzperson gerade keine Verletzung zugefügt wird. Auch wenn der Personenschützer fahrlässig handelt, ist eine Bestrafung unter gewissen Umständen möglich.

Die Garantenstellung ist also immer notwendig, um überhaupt ein unechtes Unterlassungsdelikt begehen zu können. Diese Garantenstellung kann sich wie im Beispiel aus Vertrag oder anderweitiger Übernahme der Garantenpflicht, aber auch aus dem Gesetz oder aus einer von einer Person hervorgerufenen gefährlichen Situation ergeben (Ingerenz).

Beispielsweise sind die Eltern für Ihre Kinder schon kraft Gesetz Garanten (§ 1626 BGB), die Bauarbeiter, die eine Baugrube ausgehoben haben und diese ungesichert zurücklassen (Ingerenz), die freiwillige Babysitterin, die ohne Bezahlung auf das Kind aufpasst und nicht handelt als das Kind blau anläuft, weil es einen Legostein verschluckt hat und zu ersticken droht (sonstige Übernahme), die Sicherheitskraft, die sich zu Kontrollrunden verpflichtet hat und lieber schläft als den Entstehungsbrand zu löschen, den man bei Durchführung der Kontrollrunde bemerkt hätte (Vertrag). Die komplexen Inhalte der Garantenstellung, die verschiedenen Garatenarten, deren Voraussetzungen, die sich daraus ergebenden Garantenpflichten und vieles mehr kannst Du bei uns kennenlernen, wenn Du Dich damit auskennen willst.

Folge uns bei Facebook
Direktkontakt per WhatsApp
(Keine Anrufe – Nur Textnachrichten)
Zertifizierung
Video
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden