Samstag, 27.07.2024

Eine Chance, das Sicherheitsgewerbe in ein besseres Licht zu rücken

Mein Statement bei Marktplatz-Sicherheit zum Thema: Wechsel der Zuständigkeit der Sicherheitsindustrie.
Dem Wechsel der Zuständigkeit der Sicherheitsindustrie sehe ich erwartungsvoll entgegen. Die gravierenden Veränderungen in den letzten Jahren, die es in der Branche gegeben hat, sind schon sehr vielversprechend. Wenngleich auch Einiges komplizierter geworden ist.

Das Bundesinnenministerium, das unter anderem für die Innere Sicherheit zuständig ist, bringt der Sicherheitsindustrie sicherlich mehr Erfahrung und „Know-how“ als das Wirtschaftsministerium. Bestes Beispiel ist das „stümperhaft“ erstellte Bewacherregister, das es letztlich vielen Sicherheitsfirmen unmöglich gemacht hat, legal zu arbeiten.

Die Branche spricht derzeit über einige Punkte, die in einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz aufgegriffen werden könnten, beispielsweise einen behördlich ausgegeben Mitarbeiterausweis, die Neustrukturierung der erforderlichen Qualifikationen, die bessere Ausstattung von Sicherheitsmitarbeitern usw. Viele begrüße ich, außerdem wäre ich für die Begrenzung bei der Ausgabe von Bewachungserlaubnissen und noch genauerer Prüfung durch die regional betroffenen Behörden.

Sollte im kommenden Jahr, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Sicherheitsdienstleistungsgesetz kommen, sollte es das Gewerberecht mit den §§ 34a, 31 und 11b ablösen und eine neue Grundlage schaffen. Die unüberschaubaren Verordnungen mit mehr als 15 Seiten und insgesamt rund 50 Paragrafen könnten hier hervorragend zusammengefasst werden, wenn eine 100-prozentige Formulierung gefunden wird. Hier könnten juristische Schlupflöcher komplett ausgeschlossen werden. Der BDSW hat bereits einen Entwurf für ein solches Sicherheitsdienstleistungsgesetz verfasst und seinen Mitgliedern vorgestellt.

Der Übergang der Zuständigkeit ist eine Chance, die Sicherheitsindustrie dauerhaft in ein besseres Licht zu rücken und die Branche an sich grundsätzlich neu aufzurollen.

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