Samstag, 27.07.2024

Generelle Sicherheitslage – Brisanz für die Sicherheitswirtschaft 

Die Notwendigkeit von Polizeieinsätzen der Bundesliga zahlen? Streit um die Kostentragung und ihre Konsequenzen …

Im Mai diesen Jahres (2017) schaute eine ganze (Fußball-) Nation nach Norden zum beschaulichen Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Hintergrund war, dass dieses über eine Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen einen Kostenbescheid der Stadt Bremen über 425.718,11 € für den Einsatz von Polizeikräften im Risikospiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger Sportverein vom 19.04.2015 zu entscheiden hatte.

Das Urteil vom 17.05.2017 fiel bekanntlich zugunsten der DFL aus, die mit ihrer Klage erfolgreich gegen diesen Gebührenbescheid vorgehen konnte. Der Bescheid wurde in diesem Musterverfahren für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

Dieses ergangene und längst rechtskräftig gewordene Urteil ist inhaltlich allerdings hoch umstritten, da zur Thematik der rechtlichen Legitimation einer Kostenbeteiligung von Fußballvereinen an den bei ihren Spielen entstehenden Polizeieinsätzen keine Stellung in der mündlichen Urteilsbegründung durch das VG bezogen wurde. Letztlich sind gesetzlich dem Bescheid zu Grunde liegende Bedenken nur deshalb nicht erörtert und damit zum Inhalt des Urteils geworden, da die Berechnungsmethode der erhobenen Gebühren zu unbestimmt und daher rechtswidrig erschien. Künftige Entwicklungen bleiben daher abzuwarten, eine generelle und abschließende Klärung liegt noch nicht vor.

Relevanz für die Sicherheitsbranche
Neben den polizeilichen Einsatzkräften sind private Sicherheitskräfte zur Absicherung der Stadien und Spiele seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und in der Praxis nicht mehr wegzudenken. Ohne die polizeilichen Einsatzkräfte würde dennoch eine immense Sicherheitslücke in tatsächlicher Hinsicht und aufgrund gesetzlicher Regelungslücken von Eingriffsrechten für die „Privaten“ entstehen. Sollten die Kosten für Polizeieinsätze umgelegt werden, würde die Einsatzstärke dieser Kräfte zwangsweise sehr detailliert hinterfragt und nach wirtschaftlichen Erwägungen in aller Regel nach unten korrigiert.

Diese Lücke könnte aufgrund fehlenden privaten Sicherheitspersonals am Markt nicht ohne weiteres geschlossen werden. Dies aufgrund der Zeiträume, welche eine Qualifizierung der Kräfte benötigen würde und zusätzlich, weil die Akquise neuer Kräfte am Markt schlichtweg immer schwerer wird, wie auch unlängst in den für die Sicherheitsbranche relevanten Medien erneut publiziert und belegt wurde.

Ferner haben private Sicherheitskräfte schlichtweg nicht die gesetzlichen (Eingriff-) Kompetenzen um Sachverhalte auch nur annähernd so lösen zu dürfen, wie es hoheitliche Sicherheitskräfte können. Innerhalb von solchen Kompetenz- und Sicherheitslücken entstehen dann Haftungsfälle und Strafbarkeiten der privaten Sicherheitskräfte, wie der aktuelle Fall der Sicherheitskraft im beschaulichen Aarberg (Schweiz) aufgezeigt hat, welche wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde. Maßgeblich, dass es überhaupt zu einer solchen Entscheidung kommen musste war hierbei die Umstellung des Schweizer Polizeisystems (kantonale Einheitspolizei), die aus Sicht der Gemeinden den Einsatz privater Sicherheitskräfte aufgrund einer regional gefühlten Sicherheitslücke erforderlich machte. 

Möglichkeiten der Sicherheitsbranche
Unabhängig von all diesen medial diskutierten Themenbereichen kann die private Sicherheitswirtschaft aus diesen Vorkommnissen für sich Rückschlüsse ziehen, Vorteile herausarbeiten und zukünftig in der Praxis bestenfalls die gefundenen Lösungen erfolgreich umsetzen. Das Personalvakuum sollte frühzeitig mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern geschlossen werden. Das Personal sollte schnellstmöglich qualifiziert werden um Haftungsfallen und Strafbarkeiten besser entgehen zu können und die Anforderungen lukrativer Aufträge stets gerecht werden zu können. Und nicht zuletzt können auch wirtschaftliche Rückschlüsse hinsichtlich des Bremer Urteils aus den Kosten der Polizeieinsätzen gezogen werden: Einsatzstärke des hoheitlichen Personals durch Zeitstunden und abzüglich des notwendigen Materials ergibt den staatlich (zumindest von der Stadt Bremen angesetzten) möglichen Stundenverrechnungssatz. Diesen zu kennen könnte ein interessanter Verhandlungsaspekt zukünftiger Auftragsverhandlungen darstellen.

Es liegt an der Wirtschaft auf mögliche Eventualitäten zukünftig passgenau reagieren zu können und in jeder Hinsicht dabei den „Puls der Zeit“ im Auge zu behalten. 

Wir helfen Dir gerne dabei!

 

 

 

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