Samstag, 27.07.2024

Waffe oder Werkzeug?

Immer häufiger ist von Straftaten zu lesen bei denen Messer, oder grob gesagt Schneidwerkzeuge oder Stichwerkzeuge, eine Rolle spielen.

Schon lange gibt es Vorschriften und Verbote. So sind z.B. Faustmesser, Butterfly oder beidseitig geschliffene Klingen verboten. Klappmesser dürfen bis zu 8,5 cm Klingenlänge, Messer mit feststehender Klinge bis zu 12 cm Klingenlänge geführt werden, alle anderen Messer (vereinfacht dargestellt) die sich mit einer Hand ausklappen lassen und feststellen lassen sind nicht erlaubt.
Diese Vorschriften sollen verschärft werden. So soll in Zukunft nur noch eine Klingenlänge von maximal 6 cm erlaubt sein, sowie das Führen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren und Haltestationen verboten werden.

Eine Verschärfung des Waffenrechts seit Mai im Bundesrat besprochen, ein Ergebnis mit Umsetzung wird nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre erwartet.
Messer stellen allgemein eine nicht zu unterschätzende Gefahr da. Sei es für Polizeibeamte, Sicherheitskräfte oder andere Menschen. Bedingt durch die Natur der Sache sind Polizeibeamte und Sicherheitskräfte öfter mit Waffen konfrontiert. Das tückische dabei ist, dass Messer klein und gut versteckbar sind, schnell in der Anwendung und selbst kleinste Klingen, wenn sie scharf geschliffen sind, verheerende Verletzungen verursachen können.
Genau betrachtet gibt es sehr wenige Gründe warum jemand ein Messer mit sich führen sollte. Ein Grund wäre, wenn es Arbeitsmittel ist. So braucht der Jäger ein Faustmesser (ihm ist der ansonsten verbotene Gegenstand erlaubt) und der Gartenarbeiter eine Machete oder ähnliches.
Kleine Messer, z.B. die die an Multi Tools befestigt sind reichen für tägliche Ansprüche, mal etwas durchschneiden, einen Apfel schälen oder Pilze sammeln, und sind auch weiterhin erlaubt.
Für größere Messer gibt es im Normalfall keine adäquate Rechtfertigung und es sollte das Führen im öffentlichen Raum untersagt werden. Die Entscheidung des Bundesrates wird noch etwas auf sich warten lassen, aber mit großer Neugier erwartet. Sollte es wie oben beschrieben eine starke Einschränkung kommen, wann und welche Messer geführt werden dürfen, wäre dies ein erster richtiger Schritt, und hoffentlich nicht der letzte.
Für Sammler oder allgemein Menschen die sich hobbymäßig mit Messern auseinander setzen würden die Änderungen keinen Unterschied ausmachen, in den eigenen vier darf diese Messer weiterhin besitzen.

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