Samstag, 27.07.2024

Was ist ein Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)

AVGS bezeichnet den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der von der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcentern ausgestellt wird. Sind die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, so können Arbeitssuchende mithilfe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bestimmte Maßnahmen kostenfrei beziehen.

Es handelt sich bei einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein um Dokument, indem sich die sozialen Träger dazu verpflichten, die Kosten bestimmter Maßnahmen sowie Förderungen vollständig zu übernehmen. Der Gutschein soll Arbeitssuchende auf professionellem Weg dabei unterstützen, den Weg in das Berufsleben zu finden und damit langfristig die Arbeitslosigkeit senken. Er dient aber auch jungen Menschen dabei, sich bestmöglich auf die eigene Ausbildung vorzubereiten.

Wo erhält man den AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss direkt bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragt werden. Hierzu erfolgt ein Beratungsgespräch, bei dem die eigenen Wünsche und Pläne vorgetragen werden.
Anschließend wird geprüft, ob die jeweiligen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass der AVGS nur ausgestellt wird, wenn verschiedene Punkte erfüllt werden.

Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben demnach Personen, die

– Arbeitslosengeld 1 erhalten,
– Hartz IV beziehen oder
– arbeitssuchend sind.

Der Rechtsanspruch von Personen, die Arbeitslosengeld 1 erhalten, entsteht, wenn sie in den zurückliegenden 3 Monaten mindestens 6 Wochen davon arbeitslos waren. Im Falle des Bezuges von Hartz IV können die Jobcenter auch sofort den AVGS ausstellen.
Bei Personen, die weder Hartz IV noch Arbeitslosengeld 1 beziehen, können die sozialen Hilfsträger nach dem persönlichen Ermessen sowie der Betrachtung des Einzelfalles entscheiden, ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird.
Die Beratung für den AVGS ist dabei völlig kostenfrei, auch im Falle einer möglichen Ablehnung.

Welche Vorteile bringt ein AVGS mit sich?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bringt eine Reihe wertvoller Vorteile mit sich.
Besonders im Vordergrund steht dabei natürlich die hundertprozentige Kostenübernahme für sämtliche Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Kostenübernahme für private Arbeitsvermittler sowie die Ermöglichung eines Führerscheins oder Sprachkurses. Der Gutschein ist dabei eine super Möglichkeit wieder im Berufsalltag Fuß zu fassen, wenn persönlich keine finanziellen Kosten für die Vorbereitung getragen werden können.

Gerade bei längere Arbeitslosigkeit kann es sich als sehr schwierig gestalten, wieder den Weg in das Arbeitsleben zu finden. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vermittelt dabei anhand von Coachings, Kursen oder Weiterbildungen alles, was zur Wiedereingliederung in das Berufsleben wichtig ist, sodass die Chance einen Arbeitsplatz zu finden deutlich gesteigert ist.

Des Weiteren motiviert die vollständige Kostenübernahme von wichtigen Dingen, wie zum Beispiel dem Führerschein, sich gezielter auf den Weg in das Berufsleben vorzubereiten und wieder Freude an Arbeit zu finden. Gerade ein Führerschein ist oftmals Voraussetzung für einen Job, weswegen die Kostenübernahme einen sehr positiven Einfluss auf den Bewerbungsprozess haben kann.

Wofür kann der AVGS eingesetzt werden?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann für unterschiedliche Förderungsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierunter fallen unter anderem Maßnahmen bei verschiedenen Trägern, die dazu dienen eine bestmögliche Vorbereitung auf das Arbeitsleben zu unterstützen. Hier wird der AVGS eingesetzt, um beispielsweise die ersten Wege Richtung Arbeitsmarkt zu ebenen oder den Start in den Ausbildungsweg zu gestalten. Übernommen werden die Kosten für Bewerbungstrainings, einen benötigten Führerschein, Kurse, aber auch Beratungen zum Weg in die Selbstständigkeit.

Des Weiteren kann der AVGS für private Arbeitsvermittlungen verwendet werden. Wenn der Wunsch besteht sich von einer privaten Jobvermittlung einen Job zuteilen zu lassen, übernimmt der AVGS die Kosten dafür, wenn der private Arbeitsvermittler eine AZAV-Zertifizierung vorweisen kann. Die AZAV-Zertifizierung weist damit die Seriosität der Arbeitsvermittler aus.

Ebenfalls können die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine direkt bei einem Arbeitgeber und dessen Maßnahmen eingelöst werden. Neben einem möglichen Praktikum werden auch betriebliche Trainings- sowie Weiterbildungsmaßnahmen durch den Gutschein gefördert. Hier kann sowohl der Arbeitnehmer aber auch das Unternehmen herausfinden, ob die Möglichkeit einer dauerhaften Beschäftigung in Frage kommt, ohne dabei selbst Kosten tragen zu müssen. Dieses Verfahren ist auch als sogenannte Probezeit bekannt, mit dem kleinen Unterschied, dass der Arbeitgeber die Kosten erstattet bekommt.

Sollten Sie Fragen zum Thema AVGS oder andere Fördermöglichkeiten haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine eMail.

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